Allgemeine Geschäftsbedingungen

Golf-Friends e.U. Robert Kibler ist Vertragspartner von Unternehmen im Bereich des Golfsports, insbesondere der Golfplätze, der Hotellerie, der Gastronomie und der Industrie. Mit Erwerb der Golf-Friends-Basiskarte ist deren Inhaber (Mitglied) berechtigt, die Angebote der Vertragspartner der Golf-Friends e.U. Robert Kibler unter Berücksichtigung der mit diesem Unternehmen vereinbarten Vergünstigungen und Sonderleistungen in Anspruch zu nehmen. Golf-Friends e.U. Robert Kibler übt lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers aus.

Vertragsdauer: Der Golf-Friends Kartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die jeweilige Karte ist aber nur bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer gültig. Kündigt der Kunde nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kartengültigkeitsdauer das Vertragsverhältnis nachweislich (per Fax oder bestätigter Email) auf, so ist Golf-Friends e.U. Robert Kibler verpflichtet, ihm eine neue Karte laut gewähltem Paket für eine weitere Gültigkeitsperiode auszustellen. Mit Überweisung des Mitgliedsbeitrages ist das Mitglied berechtigt, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und erhält eine personalisierte, nicht übertragbare Mitgliedskarte.

Golf-Friends e.U. Robert Kibler bemüht sich ein umfassendes Angebot an "Golf-Partnern" zur Verfügung zu stellen. Das aktuelle Angebot kann im Internet unter: www.golf-friends.com abgefragt werden. Golf-Friends e.U. Robert Kibler übernimmt keinerlei Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer für Art, Umfang und Verfügbarkeit der von den Partnern zu erbringenden Leistungen bzw. für die Höhe des Nachlasses.

Golf-Friends Clubmitgliedschaft (GC Drautal/Berg)
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Antrages. Der Clubausweis / die ÖGV-Karten des GC Drautal/Berg  werden erst nach vollständiger Bezahlung zugesandt. Bis zum Erhalt der Mitgliedskarte gilt der Zahlungsbeleg als Clubausweis. Das Spielrecht beginnt mit der Einzahlung. Die Mitgliedschaft gilt unbefristet und kann zu jedem Jahresende mit 2-monatiger Kündigungsfrist, d. h. bis 31. Oktober, nachweislich (Fax oder per Einschreiben) gekündigt werden.

Für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Kematen/Krems sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht.